m Wesentlichen fallen bei der 24-Stunden-Betreuung folgende Aufgaben an:
Die Führung des Haushalts, insbesondere:
Einkaufen und Erledigung von Botengängen
Reinigungstätigkeiten (insbesondere Reinigung der Wohneinheiten, Wäscheversorgung,
Reinigung von persönlichen Gebrauchsgegenständen und Hilfsmitteln)
Durchführung von Hausarbeiten
Versorgung von Pflanzen und Haustieren
die Zubereitung und das mundgerechte Vorbereiten von Mahlzeiten und Getränken
Unterstützung bei der Lebensführung und Alltag/ pflegerische Tatigkeit/
beim An- und Auskleiden
bei der Körperpflege
bei aufstehen, niederlegen, niedersetzen und gehen
bei der Nahrungsaufnahme
bei der Durchführung ärztlicher Anordnungen
bei der Gestaltung des Tagesablaufs
Gesellschafterfunktion und Aktivierung durch:
Unterstützung bei Freizeitgestaltung und Hobbies
Förderung gesellschaftlicher Kontakte
Begleitung bei diversen Aktivitäten, z.B. spazieren gehen,...
Konversation
Vorlesen
Sobald jedoch Umstände vorliegen, die aus medizinischer Sicht für die Durchführung der genannten Tätigkeiten durch Laien einen Anordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich machen,handelt es sich bei den angeführten Tätigkeiten um pflegerische, die einer gesonderten Übertragung bedürfen.
Seit 10.April 2008 ebenfalls einige ärztliche Tätigkeiten , soweit und sofern diese von Ärzten gemäß Ärztegesetz 1998 an PersonenbetreuerInnen delegiert werden können, z. B. :
Verabreichung von Arzneinmitteln,
Anlegen von Verbänden und Bandagen,
Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen,
Blutabnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegel mittels Testreifens
oder einfache Wärme- und Lichtanwendungen.
Medizinische Leistungen dürfen nur durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie PflegehelferInnen auf ärztliche Anordnung abgegeben werden.