m Wesentlichen fallen bei der 24-Stunden-Betreuung folgende Aufgaben an:

 

Die Führung des Haushalts, insbesondere:

Einkaufen und Erledigung von Botengängen

Reinigungstätigkeiten (insbesondere Reinigung der Wohneinheiten, Wäscheversorgung,

Reinigung von persönlichen Gebrauchsgegenständen und Hilfsmitteln)

Durchführung von Hausarbeiten

Versorgung von Pflanzen und Haustieren

die Zubereitung und das mundgerechte Vorbereiten von Mahlzeiten und Getränken

 

Unterstützung bei der Lebensführung und Alltag/ pflegerische Tatigkeit/

beim An- und Auskleiden

bei der Körperpflege

bei aufstehen, niederlegen, niedersetzen und gehen

bei der Nahrungsaufnahme

bei der Durchführung ärztlicher Anordnungen

bei der Gestaltung des Tagesablaufs

 

Gesellschafterfunktion und Aktivierung durch:

 Unterstützung bei Freizeitgestaltung und Hobbies

Förderung gesellschaftlicher Kontakte

Begleitung bei diversen Aktivitäten, z.B. spazieren gehen,...

Konversation

Vorlesen

 

Sobald jedoch Umstände vorliegen, die aus medizinischer Sicht für die Durchführung der genannten Tätigkeiten durch Laien einen Anordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich machen,handelt es sich bei den angeführten Tätigkeiten um pflegerische, die einer gesonderten Übertragung bedürfen.

 

 Seit 10.April 2008  ebenfalls einige ärztliche Tätigkeiten , soweit und sofern diese von Ärzten gemäß Ärztegesetz 1998 an PersonenbetreuerInnen delegiert werden können, z. B. :

Verabreichung von Arzneinmitteln,

Anlegen von Verbänden und Bandagen,

Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen,

Blutabnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegel mittels Testreifens

oder einfache Wärme- und Lichtanwendungen.

 

Medizinische Leistungen dürfen nur durch  diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie PflegehelferInnen  auf  ärztliche Anordnung abgegeben werden.