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Vermittlungshonorar

Das Vermittlungshonorar ist erfolgsabhängig und entsteht mit Abschluss des Vertrages zwischen Auftraggeber und Vermitlungsdienst bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst später abgeschlossen wird.

Die vereinbarte Höhe des Vermittlungshonorars (Prozentsatz) richtet sich nach dem tatsächlichen, vertraglich vereinbarten Gehalt unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen.



Das Vermittlungshonorar wird innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang fällig.

 Der Honoraranspruch besteht 18 Monate nach Absenden eines Bewerberprofils an den Auftraggeber, auch bei zwischenzeitlich erfolgter Ablehnung durch den Auftraggeber oder einer Kündigung des Vermittlungsvertrages. Innerhalb dieser Zeit abgeschlossene oder aufgenommene Arbeitsverhältnisse gelten als durch die lh vermittelt. Die Honorargebühr wird in voller Höhe fällig